Mit der Babytrage in den Urlaub fliegen
Wenn man mit Kindern Urlaub plant, ist doch immer ein bisschen Unsicherheit dabei. Von einem Tag auf den anderen liegt Ihr Kind mit Fieber im Bett oder brütet eine Sommergrippe aus. Gut ist es deshalb, wenn man in einem solchen Fall ohne finanzielle Verluste von der Reise zurücktreten kann.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung der BBV mit Reiseabbruchschutz ist das problemlos möglich. So gilt zum Beispiel eine Reiserücktrittsversicherung der BBV mit Reiseabbruchschutz für die ganze Familie. Versicherungsschutz gilt für das volle Jahr (unabhängig von der Anzahl der Reisen). Die Gesamtprämie beträgt nur 89 € (Stand 05/2011).
Babytrage am Urlaubsort verspricht Mobilität
Seit neuestem gelten geänderte Gepäckbestimmungen im Flugverkehr. Je nach gebuchter Klasse haben Sie ein, zwei oder drei Gepäckstücke frei. Allerdings wurde das Freigewicht pro Gepäckstück erhöht, so dass nun 23 kg oder mehr eingepackt werden darf. Für Skiausrüstung und Golfgepäck gibt es ebenfalls entsprechende Regelungen. Ob Sie einen Kinderwagen mitnehmen dürfen, müssen Sie jedoch bei Buchung im Reisebüro oder bei der Fluggesellschaft erfragen. Sonst könnte es sein, dass Sie den Kinderwagen in der Gepäckaufbewahrung abgeben müssen. Das kostet zum einen Geld und zum anderen sind Sie am Urlaubsort nicht mehr mobil. Eine gute und leichte Alternative ist deshalb eine Babytrage. Diese können Sie klein gefaltet im Handgepäck verstauen oder bereits in den Koffer packen.
